Suchtberatung für Menschen in Haft

Die Suchtberatung in den Justizvollzugsanstalten Nürnberg, Ansbach und Lichtenau richtet sich an inhaftierte Menschen mit Suchtproblemen. Vor Ort bieten wir Einzelgespräche für Betroffenen an – unabhängig davon, ob die Straftat unter Einfluss von Suchtmitteln erfolgt ist.
Unsere Grundsätze für die Beratung in der JVA sind:
- Vertraulichkeit, d.h. wir unterliegen auch in der JVA und der Justiz gegenüber der Schweigepflicht nach §203 StGB
- Kostenfreiheit
- Keine Überwachung durch Beamte der JVA
- Keine Anrechnung auf die Besuchszeit
- Beratung in eigenen Büroräumen innerhalb der Haftanstalt
- Freiwilligkeit, d.h. auf Initiative des inhaftierten Menschen