Unterkunft
Vor der Aufnahme in das Ambulant betreute Wohnen unterzeichnen Sie den Miet- und Betreuungsvertrag, in dem alle Rechte und Pflichten des Wohn- und Betreuungsverhältnisses gelistet sind.
Die WG-Zimmer und die Einzelappartements sind voll möbliert, ihre Mietpreise liegen unter den Mietobergrenzen der ARGE Nürnberg. Im Mietpreis sind bereits sämtliche Nebenkosten, Heizung, Strom, eine Pauschale für Schönheitsreparaturen und eine Pauschale für Vollmöblierung enthalten. Die Wohnungen sind mit sämtlichen notwendigen Haushaltsgeräten ausgestattet. Haushaltswäsche kann Ihnen leihweise zur Verfügung gestellt werden.
Kosten für Kaution und Miete sind nicht im Tagessatz enthalten. Sie bezahlen diese Kosten von Ihrem Arbeitseinkommen, sofern Sie eines haben, bzw. vom Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Arbeitslosengeld II (ALG II).
Die Kaution wird – in maximal 3 Raten – bei Einzug in die Einrichtung fällig. Wenn Sie ALG II beziehen, tritt in der Regel die zuständige ARGE in Vorleistung. Erhalten Sie eine EU-Rente, ist es der jeweils zuständige Bezirk.
Wenn Sie bereits eine BG-Nummer haben und während der Therapie ALG II erhalten, beantragen Sie eine Umzugsgenehmigung bei Ihrer zuständigen ARGE. Wichtig dabei ist, dass Sie den Mietvertrag vor der Unterzeichnung vorlegen.
Der tatsächliche Antrag auf Übernahme der Unterkunftskosten kann allerdings erst erfolgen, wenn Sie in Nürnberg gemeldet sind, das heißt in der Regel nach Einzug in die Einrichtung.
Leider kann vor Aufnahme in die Einrichtung noch kein Termin bei der ARGE Nürnberg vereinbart werden.
Kosten zur Sicherung des Lebensunterhalts sind nicht im Tagessatz enthalten. Sie als Leistungsberechtigte*r finanzieren Ihren Lebensunterhalt mit Ihrem Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II, Ihrer Rente oder Ihrer Grundsicherung.
Betreuung
…kommt das Jugendamt für die Betreuungskosten in der Einrichtung auf. Zuständig ist das Jugendamt des Ortes, in welchem Sie vor der Therapie gewohnt haben.
…übernimmt die Kosten für das Ambulant betreute Wohnen ein Sozialhilfeträger. In Bayern sind die Bezirke, außerhalb Bayerns sind Landkreise oder Sozialverbände dafür zuständig. Ob und wie viel diese übernehmen, hängt davon ab, wie viel Unterstützungsbedarf Sie haben und über wie viel Geld Sie selbst verfügen.
…erstellen Sie gemeinsam mit dem Fachdienst Ihrer Therapieeinrichtung. Wenn der Sozialhilfeträger/Bezirk die Übernahme der Kosten anerkennt, kann eine Aufnahme erfolgen.
Wenn Ihr Vermögen die Schongrenzen überschreitet, müssen Sie einen Teil der Betreuungskosten selbst tragen. Die Bezirke errechnen, wie viel das ist.
…wenden Sie sich telefonisch an die Mitarbeitenden des Ambulant betreuten Wohnens für Menschen mit Suchterkrankung, da dies von Ihrer persönlichen Gesamtsituation abhängig ist.
Kontakt
Martin-Treu-Straße 27
90403
Nürnberg
(0911) 376 563 – 0
(0911) 376 563 – 26
Martin-Treu-Straße 27
90403 Nürnberg
(0911) 376 563 – 0
(0911) 376 563 – 26