Neu anfangen ohne Suchtmittel
Erst die Entgiftung, dann die Therapie: Sie haben schon eine Menge geschafft, um künftig frei von illegalen und legalen Suchtmitteln zu leben.
Jetzt wollen Sie sich eine Zukunft aufbauen, vielleicht in einer neuen Stadt. Sie wollen einen Schulabschluss machen, eine Ausbildung beginnen, eine neue Arbeitsstelle und eine eigene Wohnung finden.
Damit Ihr Neustart sicher gelingt, gibt es die Assistenz zum Wohnen für Menschen mit Suchterkrankung der Stadtmission Nürnberg. Die Mitarbeitenden begleiten Sie auf Ihrem Weg und unterstützen Sie bei unterschiedlichen Angelegenheiten.
Informationen für Fachleute gibt es im Download-Bereich.
Angebote
Online Anmeldeformular
Hier können Sie sich online anmelden
Schritt 1
Nutzen Sie unsere Online-Anmeldung für ein persönliches Erstgespräch, bei der Sie sich ganz flexibel und unabhängig von unseren Bürozeiten auf unsere Anmeldeliste aufnehmen lassen können. Damit haben Sie den ersten und wichtigsten Schritt gleich stressfrei erledigt.
Schritt 2
Sie erhalten sobald wie möglich einen Anruf von uns. In diesem Telefonat können Sie bereits die dringendsten Fragen klären. Bevor wir einen persönlichen Termin vereinbaren können, benötigen wir noch den ausgefüllten Anfragebogen, den Sie uns per Mail, Post oder Fax zukommen lassen können. Bei allen weiteren Schritten, wie z.B. die Beantragung des Ambulant betreuten Wohnens beim jeweiligen Kostenträger stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.
Hier finden Sie unsere Datenschutzaufklärung.
Wichtige Informationen
Anfragebogen
Wenn Sie sich für einen Platz in der Assistenz zum Wohnen interessieren, können Sie sich den Anfragebogen ausdrucken und diesen gerne per Email, Fax oder auf dem Postweg an die Einrichtung schicken.
Kennenlerngespräch
Nach Erhalt Ihrer Unterlagen nehmen die Mitarbeitenden zeitnah Kontakt mit Ihnen auf und laden Sie zu einem Gespräch ein, eventuell mit anschließender Übernachtung. So haben Sie die Möglichkeit, neben dem Team und der Einrichtung auch die Bewohnerinnen und Bewohner kennen zu lernen.
Antragstellung
Wenn Sie in die Assistenz zum Wohnen aufgenommen werden wollen und sich die Einrichtung ebenfalls für Sie entscheidet, muss ein Antrag für die Maßnahme beim zuständigen Kostenträger gestellt werden. Das Team der Assistenz zum Wohnen erarbeitet mit Ihnen und Ihrer Fachklinik diesen Antrag.
Antragsbewilligung
In der Regel dauert es bis zur Antragsbewilligung 4 – 6 Wochen. Bitte setzen Sie sich deshalb möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung, wenn Sie Interesse an einer Aufnahme haben. So können alle Beteiligten realistisch planen.
Informationen zur Finanzierung und Kosten finden Sie auf dieser Seite.
Grundsätze unserer Arbeit
Abstinenzgebot: Die Grundlage unserer Arbeit ist das Abstinenzgebot. Um die gemeinsam vereinbarten Ziele erfolgreich erreichen zu können, haben Drogen und andere Suchtmittel in der Assistenz zum Wohnen keinen Platz.
Ressourcenorientierung: Unsere Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen orientieren sich in der Zusammenarbeit mit Ihnen an Ihren persönlichen Ressourcen. Ziel ist es, Ihre Stärken und Fähigkeiten zu erkennen, weiterzuentwickeln und für Ihren individuellen Weg nutzbar zu machen.
Menschenbild: Wertschätzung, Respekt und Empathie prägen unser Menschenbild. Jeder Mensch ist einzigartig und verdient Anerkennung sowie einen respektvollen Umgang.
Soziale Teilhabe: Die Nachsorge setzt sich aktiv gegen Ausgrenzung und soziale Benachteiligung ein. Soziale Teilhabe und ein stabiles Lebensumfeld sind wichtige Voraussetzungen für eine nachhaltige Stabilisierung und können dazu beitragen, Rückfällen vorzubeugen.
Lebensfreude: Durch die Betreuung gewinnen Sie mehr Selbstvertrauen, Lebensfreude und Zufriedenheit. Sie können stolz auf die Fortschritte sein, die Sie auf Ihrem persönlichen Weg erreichen.
Strukturen: Verlässliche Strukturen und klare Regeln geben Orientierung und Sicherheit. Sie dienen nicht der Einschränkung, sondern unterstützen Sie dabei, Ihren Alltag erfolgreich zu gestalten.
Haltung: Unser Grundsatz lautet: so viel Selbstverantwortung wie möglich, so viel Unterstützung und Kontrolle wie nötig. Dadurch bleiben Ihre persönlichen Freiräume erhalten, während Sie die Begleitung erhalten, die Sie für eine erfolgreiche Stabilisierung benötigen.
Arbeitsweise: Vielfältige sozialpädagogische Methoden ermöglichen eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung auf Ihrem Weg.
Diakonischer Auftrag: Die Assistenz zum Wohnen für Menschen mit Suchterkrankung fühlt sich dem diakonischen Auftrag der evangelischen Kirche verbunden. Daraus leiten wir unser Handeln sowie unseren respektvollen und wertschätzenden Umgang mit allen Menschen ab.
Das Team der Assistenz zum Wohnen für Menschen mit Suchterkrankung besteht aus Sozialpädagogen*innen, die Zusatzqualifikationen unter anderem in den Bereichen Sozial-/Suchttherapie – VT (VDR anerkannt), Sozialpsychiatrie und strukturierte Rückfallvorbeugung S.T.A.R. vorweisen.
Die Qualität der Arbeit beruht auf langjähriger Erfahrung, dem regelmäßigen Besuch von Fort- und Weiterbildungen sowie regelmäßiger Supervision.
Verstärkt und unterstützt wird das Team durch unsere Verwaltungskräfte, den Hausmeister, der Hauswirtschaftskraft sowie Praktikanten*innen.
Häufig gestellte Fragen
Unser Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit einer Suchterkrankung und ggf. Doppeldiagnose, die nach einer Entgiftung, Therapie oder anderen Behandlungsmaßnahmen Unterstützung beim Übergang in ein selbstständiges und abstinentes Leben benötigen.
In der Regel ja. Das Angebot ist als Nachsorge- und Eingliederungshilfe konzipiert und baut auf einer bereits begonnenen Behandlung der Suchterkrankung auf. Die individuelle Situation besprechen wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
Ja. Sie können sich direkt an uns wenden oder über Ihre Fachklinik, Beratungsstelle, Therapieeinrichtung oder Ihren Sozialdienst vermittelt werden.
Nach Ihrer Anfrage prüfen wir gemeinsam, ob unser Angebot zu Ihrer Situation passt. Anschließend lernen wir uns persönlich kennen und unterstützen Sie bei den weiteren Antrags- und Aufnahmeformalitäten.
Das hängt von der individuellen Situation und der Bearbeitungszeit des Kostenträgers ab. Nach Bewilligung der Maßnahme erfolgt die Aufnahme nach Verfügbarkeit eines Platzes. Die Bewilligung dauert häufig etwa vier bis acht Wochen
Wir begleiten Sie unter anderem bei:
- Rückfallprävention und Abstinenzsicherung
- Behörden- und Arztkontakten
- Arbeit, Ausbildung und Bewerbung
- Finanz- und Schuldenangelegenheiten
- Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
- Aufbau sozialer Kontakte
- Krisenbewältigung und persönlichen Zielen
Ja. Die Grundlage unserer Arbeit ist ein suchtmittelfreies Leben. Abstinenz ist Voraussetzung für die Teilnahme am Angebot.
Nein. Als Abstinenzeinrichtung können wir keine Personen aufnehmen, die sich in einer Substitutionsbehandlung befinden. Voraussetzung für eine Aufnahme ist ein suchtmittelfreies Leben ohne BTM-Medikation.
Ein Rückfall bedeutet nicht automatisch das Ende der Betreuung. Wichtig ist ein offener Umgang damit. Gemeinsam prüfen wir, welche Unterstützung notwendig ist und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Je nach Situation stehen unterschiedliche Wohnformen zur Verfügung, beispielsweise Wohngemeinschaften oder Einzelappartements. Welche Wohnform geeignet ist, wird individuell besprochen. In der Regel findet zu Beginn eine Aufnahme in einer WG statt. Bei positivem Verlauf ist der Umzug in ein Einzelapartment möglich.
Ja. Sie können unser Angebot auch im eigenen Wohnraum im Stadtgebiet Nürnberg nutzen.
Frauen mit Suchterkrankungen haben oft andere Lebens- und Belastungserfahrungen als Männer. Häufig spielen Themen wie Gewalterfahrungen, Abhängigkeiten in Beziehungen, die Verantwortung für Kinder oder psychische Belastungen eine besondere Rolle. Unser Angebot bietet einen geschützten Rahmen und einen separaten Wohnbereich, in dem diese Themen berücksichtigt werden.
Die Betreuungskosten werden in der Regel von den zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträgern (Bezirk) übernommen. Welche Stelle zuständig ist, hängt von Alter, Wohnort und persönlicher Situation ab. Wir beraten Sie gerne bei der Antragstellung.
Mietkosten, Kaution oder persönliche Lebenshaltungskosten können je nach individueller Situation selbst zu tragen sein. Sollten Sie über kein Einkommen verfügen, können die Kosten z.B. durch das Jobcenter übernommen werden. Gerne beraten wir Sie dazu persönlich.
Nein, sofern die Voraussetzungen für unser Angebot erfüllt sind und die Betreuung im ambulanten Rahmen möglich ist.
Ja. Angehörige können auf Wunsch und mit Ihrem Einverständnis in die Unterstützung einbezogen werden. Dies kann die Stabilisierung und den Aufbau tragfähiger Beziehungen fördern.
Nutzen Sie unser Kontaktformular, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten.
Schnuppertour durch die Assistenz zum Wohnen

Wenn Sie sich schon im Vorfeld ein Bild von unseren Räumlichkeiten machen möchten, laden wir Sie auf eine kleine Video-Schnuppertour ein.
Film startenNützliche Links und Downloads
Kontakt

Martin-Treu-Straße 27
90403
Nürnberg
(0911) 376 563 – 0
(0911) 376 563 – 26
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