Hilfe im Leben

Finanzierung und Kosten

Ein fünfzig Euro Schein und Kleingeld liegen auf einem ausgedrucktem Fomular.

Unterkunft

Vor der Aufnahme in die Assistenz zum Wohnen unterzeichnen Sie den Miet- und Betreuungsvertrag, in dem alle Rechte und Pflichten des Wohn- und Betreuungsverhältnisses gelistet sind.

Die WG-Zimmer und die Einzelappartements sind voll möbliert, ihre Mietpreise liegen unter den Mietobergrenzen des Jobcenters. Im Mietpreis sind bereits sämtliche Nebenkosten, Heizung, Strom, eine Pauschale für Schönheitsreparaturen und eine Pauschale für Vollmöblierung enthalten. Die Wohnungen sind mit sämtlichen notwendigen Haushaltsgeräten ausgestattet. Haushaltswäsche kann Ihnen leihweise zur Verfügung gestellt werden.

Die Kosten für Miete und Kaution sind nicht im Tagessatz enthalten. Sie tragen diese Kosten aus Ihrem Arbeitseinkommen oder – sofern kein Arbeitseinkommen vorhanden ist – aus Ihrem Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Bürgergeld.

Die Kaution ist bei Einzug in die Einrichtung fällig und kann in bis zu drei Raten gezahlt werden. Wenn Sie Bürgergeld beziehen, übernimmt in der Regel das zuständige Jobcenter die Kaution zunächst als Darlehen. Beziehen Sie eine Erwerbsminderungsrente, erfolgt die Vorleistung in der Regel durch den zuständigen Bezirk.

Wenn Sie bereits eine BG-Nummer haben und während der Therapie Bürgergeld beziehen, beantragen Sie bitte vor dem Umzug die Zustimmung zu den Kosten der Unterkunft bei Ihrem zuständigen Jobcenter. Legen Sie den Mietvertrag unbedingt vor der Unterzeichnung zur Prüfung vor. Erst nach Zustimmung des Jobcenters sollten Sie den Mietvertrag unterschreiben.

Der tatsächliche Antrag auf Übernahme der Unterkunftskosten kann allerdings erst erfolgen, wenn Sie in Nürnberg gemeldet sind, das heißt in der Regel nach Einzug in die Einrichtung.

Leider kann vor Aufnahme in die Einrichtung noch kein Termin bei der Agentur für Arbeit vereinbart werden.

Kosten zur Sicherung des Lebensunterhalts sind nicht im Tagessatz enthalten. Sie als Leistungsberechtigte*r  finanzieren Ihren Lebensunterhalt mit Ihrem Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld, Ihrer Rente oder Ihrer Grundsicherung.

Betreuung

…kommt das Jugendamt für die Betreuungskosten in der Einrichtung auf. Zuständig ist das Jugendamt des Ortes, in welchem Sie vor der Therapie gewohnt haben.

…übernimmt die Kosten für das Ambulant betreute Wohnen ein Sozialhilfeträger. In Bayern sind die Bezirke, außerhalb Bayerns sind Landkreise oder Sozialverbände dafür zuständig. Ob und wie viel diese übernehmen, hängt davon ab, wie viel Unterstützungsbedarf Sie haben und über wie viel Geld Sie selbst verfügen.

…erstellen Sie gemeinsam mit dem Fachdienst Ihrer Therapieeinrichtung. Wenn der Sozialhilfeträger/Bezirk die Übernahme der Kosten anerkennt, kann eine Aufnahme erfolgen.

Wenn Ihr Vermögen die Schongrenzen überschreitet, müssen Sie einen Teil der Betreuungskosten selbst tragen. Die Bezirke errechnen, wie viel das ist.

…wenden Sie sich telefonisch an die Mitarbeitenden der Assistenz zum Wohnen für Menschen mit Suchterkrankung, da dies von Ihrer persönlichen Gesamtsituation abhängig ist.

Kontakt

Marina Greßmann Einrichtungsleitung

Martin-Treu-Straße 27
90403 Nürnberg

(0911) 376 563 – 0
(0911) 376 563 – 26

nachsorge(at)stadtmission-nuernberg.de

Marina Greßmann

Martin-Treu-Straße 27
90403 ­Nürnberg

(0911) 376 563 – 0
(0911) 376 563 – 26

nachsorge(at)stadtmission-nuernberg.de

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