In die Psychotherapeutische Fachambulanz kommen volljährige Männer und Frauen
- mit gerichtlicher Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (§68 StGB) oder Bewährung (§§ 56, 57f StGB).
- die in der Haft eine Sozialtherapie absolviert haben und nun ein Nachsorgeangebot wünschen.
- die erstmals eine Therapie zur Verhinderung von Sexual- oder Gewaltstraftaten beginnen.
- die befürchten, aufgrund ihrer sexuellen oder gewalttätigen Fantasien andere Personen zu schädigen.
Das Einzugsgebiet ist der Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg. Die Gespräche finden in den Räumen der Fachambulanz in Nürnberg statt.
Einzel- und Gruppentherapien
In den Einzel- und Gruppentherapien lernen Sie
- die Gründe für ihre Straftaten besser zu verstehen
- riskante Situationen rechtzeitig zu erkennen
- Strategien zu entwickeln, um Rückfälle zu vermeiden
- Ihre Selbstwahrnehmung und Selbstkontrolle zu verbessern
- eine zufriedenstellende Partnerschaft und Sexualität zu leben
- Ihre Suchtprobleme richtig anzugehen
- soziale Kompetenzen zu entwickeln
Wenn Sie möchten, können Ihre Angehörigen Sie bei den Gesprächen begleiten.
Wichtig! Es werden keine Anti-Aggressionstrainings (AAT) oder Anti-Gewalttrainings (AGT) angeboten!
Geschützte Atmosphäre
Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie ist Vertrauen. Die therapeutische Arbeit unterliegt selbstverständlich der gesetzlichen Schweigepflicht. So können Sie sich ohne Bedenken öffnen. Sind Sie der Bewährungshilfe unterstellt, arbeitet die Psychotherapeutische Fachambulanz eng mit dieser zusammen.
Termine
Wenn Sie an einer therapeutischen Betreuung in der Fachambulanz interessiert sind, melden Sie sich bitte telefonisch und machen Sie einen Termin aus.
Möchten Personen nach der Haft das Angebot in Anspruch nehmen, sollte der Kontakt bereits während der Inhaftierung über die Haftanstalt hergestellt werden.