Klares Ja zur Impfpflicht

Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sei eine große Gemeinschaftsaufgabe der betroffenen Einrichtungen und der Gesundheitsämter, betonen die Vorstände des 2500 Mitarbeiter starken Unternehmensverbundes von Stadtmission Nürnberg und Diakonie Erlangen. Doch aus ihrer Sicht führt kein Weg an ihr vorbei. Eine Stellungnahme:

Ab dem 16. März 2022 gilt für die Unternehmen der Stadtmission Nürnberg und der Diakonie Erlangen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie alle, die in den Unternehmen beruflich im Einsatz sind, müssen ihrer Dienstgeberin bis zum Ablauf des 15. März 2022 einen Nachweis, dass sie vollständig gegen das Corona-Virus geimpft, in jüngerer Zeit genesen sind, oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen.

Einrichtungsbezogene Impflicht eine wichtige Zwischenlösung

Eine allgemeine, bundesweite Impfpflicht für alle Erwachsenen kann den Weg aus der Pandemie ebnen, wie viele Virologen*innen und eine deutliche Mehrheit des Deutschen Ethikrates bekräftigen. Die durchgängige Impfung sorgt für einen signifikant besseren Verlauf der Krankheit und für weniger Ansteckungen. Die in Kürze geltende einrichtungsbezogene Impflicht verstehen wir als einen ersten Schritt und eine wichtige Zwischenlösung. Wir tragen diese vollumfänglich mit und werden diese nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben konsequent umsetzen.

Das Gesundheitsministerium wird für die Meldungen der Einrichtungen ein bayernweites datensicheres Meldeportal zur Verfügung stellen. Die Umsetzung der Impfpflicht soll dann in einem gestuften Verwaltungsverfahren durchgeführt werden: Nach Eingang der Meldung fehlender Impfnachweise erhalten die betroffenen Mitarbeitenden vom Gesundheitsamt ein freiwilliges und individuelles Beratungsangebot in einem Impfzentrum. Wenn dies doch noch zu einer Impfung, z.B. mit dem neuen »klassischen«, proteinbasierten Impfstoff Novavax, führt, sind die entsprechenden Nachweise dem Gesundheitsamt vorzulegen. Geschieht dies nach Aufforderung des Gesundheitsamtes nicht, droht den betroffenen Mitarbeitenden ein Bußgeldverfahren.

Ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot soll nur als letztes Mittel und erst nach Anhörung der Einrichtungs- und Unternehmensleitung erlassen werden. Dies soll den Leitungskräften eine weiterhin verlässliche Personalplanung ermöglichen. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (STMGP) hat am 01. März 2022 darüber informiert, dass aufgrund des einzuhaltenden Verfahrensablaufs im Regelfall davon auszugehen ist, dass vor dem 01. Juli 2022 kein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot durch das Gesundheitsamt wirksam angeordnet werden wird. Für den Fall, dass eine Anordnung des Gesundheitsamtes schon früher vorliegt, ist aber eine sofortige Freistellung der betroffenen Mitarbeitenden notwendig; damit endet dann auch die Vergütung.   

Wir möchten keine/n einzige/n Kollegen*in durch die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verlieren. Es ist, Stand heute, eine organisatorische Herausforderung, die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit den Gesundheitsämtern in unseren Häusern und Diensten rechtsicher umzusetzen und die personellen Folgen zu tragen. Wir sind aber überzeugt: Mit einer durchgängigen Impfung schützen wir bestmöglich die Gesundheit und das Leben vieler Menschen – vor allem der besonders verletzlichen, die in unseren diakonischen Einrichtungen zur großen Teilen versorgt werden. Und wir tragen mittel- und langfristig dazu bei, dass alle, nicht nur privilegiertere Menschen, wieder einen weitgehend freien Alltag ohne Existenzängste führen können. Wir appellieren daher nochmals an unsere Mitarbeitenden die einrichtungsbezogene Impflicht ernst zu nehmen.

Mitarbeitende in andauernder Höchstleistung

Wir sind besonders dankbar für alle Kollegen*innen, die diese Haltung teilen und sich zur Impfung entschlossen haben. Über 90% unserer Belegschaft verfügt erfreulicherweise bereits über einen 2G-Status.

Für ausnahmslos alle unsere Mitarbeitenden gilt: Wir haben großen Respekt vor der andauernden Höchstleistung, die jede*r Einzelne seit Beginn der Pandemie vollbringt! Wir schätzen Sie sehr und brauchen jede*n Einzelne*n in unserem diakonischen Verbund. Die Impfung ist ein Zeichen der Solidarität mit den Mitmenschen. Nicht zuletzt schulden wir allen Beschäftigten, die seit zwei Jahren jenseits der Belastungsgrenzen ihr Bestes geben, ein sehr verantwortungsvolles Verhalten.

Hilfe im Leben – Stadtmission Nürnberg