Stiftung HILFE IM LEBEN

»NATÜRLICH GEHT DAS EINEM NAH«

Was in anderen Ländern gang und gäbe ist, wird auch bei uns immer bekannter: dass man seinen Besitz über den Tod hinaus für einen guten Zweck einsetzen kann. An Jochen Nußbaum von der Spenden- und Förderbetreuung der Stadtmission Nürnberg und Diakonie Erlangen wenden sich Menschen, die mit ihrem Erbe benachteiligte und notleidende Frauen, Männer, Kinder und Familien in der Region unterstützen möchten.

»Ein Gefühl großer Dankbarkeit«

JOCHEN NUSSBAUM von der Spenden- und Förderbetreuung von Stadtmission Nürnberg und Diakonie Erlangen beim Stiftertag im Nürnberger Rathaus

Herr Nußbaum, Sie betreuen ein Thema, das für viele Menschen sehr sensibel ist. Kaum jemand spricht gerne über Geld und noch viel weniger über den eigenen Tod. Wie kommen die Menschen trotzdem mit Ihnen ins Gespräch?

Jochen Nußbaum: Der Kontakt kommt meist durch einen ersten Anruf bei uns zustande. Das eigentliche Gespräch führen wir dann auf Wunsch unter vier Augen, entweder vor Ort oder bei uns. Und nichts von dem Gespräch gelangt an andere! Wir beraten die Menschen inhaltlich zu unserer Arbeit, nicht in Rechtsfragen und weisen deutlich darauf hin, dass die vertraglichen Angelegenheiten ein neutraler Notar regeln sollte.

Was bewegt die Menschen dazu, die Stadtmission Nürnberg oder Diakonie Erlangen in ihrem Nachlass zu berücksichtigen?

Nußbaum: Da gibt es viele Gründe: Manche haben keine eigenen Kinder oder andere geeignete Erben. Andere wollen klar regeln, was mit ihrem Vermögen nach dem Tod geschieht. Und wieder andere wollen der Gesellschaft damit etwas zurückgeben.

Und wie viel vererben die Menschen unserem Unternehmensverbund?

Nußbaum: Das ist ganz unterschiedlich. Wir hatten Vermächtnisse von 1.000 Euro bis in den sechsstelligen Bereich. Auch Immobilien waren dabei.

Kommt da nicht manchmal der Vorwurf, dass die Stadtmission unmoralisch handelt? Gerade wenn sich Familienmitglieder nach dem Erbe ungerecht behandelt fühlen?

Nußbaum: Entscheidend sollte doch sein, wie die Erblasserinnen und Erblasser selbst ihren Nachlass gestalten wollen. Die meisten unerer Erblasserinnen und Erblasser haben keine Kinder und wenn doch, dann ist das meistens vorher mit der Familie besprochen. Wir haben auch Spenden durch Angehörige, die uns gerne aus dem Nachlass bedacht haben, weil sie wussten, dass der oder dem Verstorbenen unere Arbeit am Herzen lag. Es wird zudem öfter vorkommen, dass uns erbende Angehörige Immobilien überlassen, da sie ansonsten entsprechend hohe Erbschaftssteuer bezahlen müssten. Die Stadtmission und ihre Einrichtungen in Nürnberg und Erlangen sind ja von der Erbschaftssteuer befreit.

Sie kommen den Menschen sehr nahe. Wie trifft Sie die Nachricht vom Tode einer Erblasserin oder eines Erblassers?

Nußbaum: Natürlich geht das einem nah. Vor allem bei Menschen, die man gut gekannt hat. Gleichzeitig ist da aber auch das Gefühl von großer Dankbarkeit. Und die Erbschaft ist immer auch ein Neuanfang, wie es sich die Testatgeberin oder der Testatgeber ja auch gewünscht hat.

Einige Menschen möchten sicher, dass ihr Vermögen erhalten bleibt und nicht ausgegeben wird. Wie geht unser Verbund damit um?

Nußbaum: Geld, das in die Arbeit für hilfsbedürftige Menschen investiert wird, ist immer eine wertvolle Anlage. Wer aber bei größeren Testaten sein Vermögen erhalten wissen will, dem können wir mit unserer Stiftung HILFE IM LEBEN auch das ermöglichen. Die Stiftung mus das Stammkapital ja erhalten und setzt lediglich die Erlöse für unsere Arbeitsbereiche ein. Dabei ist auch ein Stiftungsfonds mit eigenem Namen möglich.

Was raten Sie Menschen, die die Stadtmission und Diakonie Erlangen oder deren Stiftung HILFE IM LEBEN in ihrem Testament berücksichtigen möchten?

Nußbaum: Jeder sollte zuerst an die Absicherung seiner Familie und an sein unmittelbares Umfeld denken. Sollen Stadtmission Nürnberg und Diakonie Erlangen testamentarisch berücksichtigt werden, so rate ich auf jeden Fall dazu, rechtzeitig mit der Familie über das Thema zu sprechen und auch rechtzeitig ein Testament zu verfassen. Das Testament sollte beim Amtsgericht hinterlegt werden oder man verfasst ein notarielles Testament.

Interview: Stadtmission


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