Recht und Steuern

Es können alle »natürlichen Personen« Stifter*innen werden (Frauen, Männer, Divers). Aber auch »juristische Personen« können in diese Funktion treten, zum Beispiel Handwerksbetriebe, Unternehmen, Kirchengemeinden oder Vereine.

Die Stiftung HILFE IM LEBEN ist als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen können Sie steuerlich geltend machen. Die Bescheinigung des Zentralfinanzamts Nürnberg entnehmen Sie bitte dem aktuellen Freistellungsbescheid.

Die Stiftung HILFE IM LEBEN ist als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen können Sie steuerlich geltend machen. Die Bescheinigung des Zentralfinanzamts Nürnberg entnehmen Sie bitte dem aktuellen Freistellungsbescheid.

Der Staat erkennt das gesellschaftliche Engagement von Stifter*innen an. Entsprechend gewährt er Ihnen besondere steuerliche Förderungen, die über die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden weit hinausgehen. Je nach zugewendeter Summe können Sie im ersten Jahr und in den Folgejahren kräftig Steuern sparen.

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (2013) wurde das Stiften nochmals erleichtert. Der steuerabzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 1 Millionen Euro, bei gemeinsam veranlagten Ehegatten*innen verdoppelt sich der Betrag auf 2 Millionen Euro. Dies gilt nicht nur anlässlich der Neugründung einer Stiftung, sondern über das Gründungsjahr hinaus auch für Zustiftungen in das Grundstockvermögen bereits bestehender Stiftungen. Die Zuwendung ist insgesamt 10 Jahre lang steuerlich abzugsfähig. Die Regelung gilt für Privatpersonen und Unternehmen.

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (2013) wurde das Stiften nochmals erleichtert. Der steuerabzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 1 Millionen Euro, bei gemeinsam veranlagten Ehegatten*innen verdoppelt sich der Betrag auf 2 Millionen Euro. Dies gilt nicht nur anlässlich der Neugründung einer Stiftung, sondern über das Gründungsjahr hinaus auch für Zustiftungen in das Grundstockvermögen bereits bestehender Stiftungen. Die Zuwendung ist insgesamt 10 Jahre lang steuerlich abzugsfähig. Die Regelung gilt für Privatpersonen und Unternehmen.

Wer sich entscheidet, ein Vermächtnis zu geben oder die Stiftung HILFE IM LEBEN als Erbin einzusetzen, kann sich sicher sein, dass das Finanzamt nichts einbehält:
Da die Stiftung HILFE IM LEBEN als gemeinnützig anerkannt ist, sind Zuwendungen frei von Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer.

Dies gilt sogar bei einer Vermögensübertragung innerhalb von 24 Monaten nach Erbeintritt: Wer innerhalb dieser Frist etwas Ererbtes an eine gemeinnützige Stiftung weiterschenkt, muss für diesen Teil des Erbes keine Erbschaftssteuer bezahlen oder bekommt bereits bezahlte Steuer zurück (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Zu beachten ist, dass in diesem Fall die Zuwendung nicht noch einkommensteuerlich geltend gemacht werden kann.

Kontakt

Porträtfoto von Gertrud M. Barth, Finanzvorständin der Stadtmission Nürnberg
Gertrud M. Barth Stiftungsvorstand

Pirckheimerstraße 16a
90408 Nürnberg

(0911) 3505 – 138
(0911) 3505 - 151

stiftung(at)stadtmission-nuernberg.de

Porträtfoto von Jochen Nußbaum von der Stadtmission Nürnberg
Jochen Nußbaum Leitung Spenden/Fundraising

Pirckheimerstraße 16a
90408 Nürnberg

(0911) 3505 - 108
(0911) 3505 - 151

jochen.nussbaum(at)stadtmission-nuernberg.de

Das Bild zeigt einen stilisierten Stempelabdruck. Darauf ist zu lesen "Grundsätze guter Stiftungspraxis anerkannt - Bundesverband Deutscher Stiftungen".
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