Betreuungsverein

Beratungsgespräch zwischen zwei Frauen Beratungsgespräch zwischen zwei Frauen

Corona-Informationen

Beratung vor Ort

Persönliche Beratungen vor Ort sind wieder grundsätzlich möglich.
Bitte vereinbaren Sie dafür unbedingt vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Offene Sprechstunden und Gruppenangebote dagegen entfallen weiterhin.

Alle Besucher*innen müssen in unserer Einrichtung einen Mund-Nasen-Schutz tragen und die Sicherheitsabstände (mind. 1,50m) einhalten.

Wenn Sie

  • Erkältungssymptome und/oder Fieber haben und/oder
  • in den letzten 14 Tagen persönlichen Kontakt zu einer in Quarantäne befindlichen Person hatten,

bitten wir Sie, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren, damit wir Ihnen helfen können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Überblick

Gesetzliche Betreuung für Erwachsene

Sich um seine eigenen Angelegenheiten kümmern. Viele Menschen können dies nicht (mehr) tun, weil sie psychisch erkrankt, körperlich oder geistig eingeschränkt sind.

Der Betreuungsverein der Stadtmission Nürnberg hilft den Betroffenen auf mehreren Wegen. Denn er übernimmt nicht nur selbst gesetzliche Betreuungen. Die Mitarbeitenden des Betreuungsvereins beraten und unterstützen auch ehrenamtliche gesetzliche Betreuende und Bevollmächtigte. Zudem informiert der Betreuungsverein Institutionen, Gruppen und Einzelne rund um das Betreuungsrecht, Patientenverfügungen und über Vorsorgemöglichkeiten (zum Beispiel zur Vorsorgevollmacht).

So unterstützt Sie der Betreuungsverein

Hilfreiche Informationen

Was ist die (gesetzliche) Betreuung?

Wer über 18 Jahre alt ist und aufgrund von Krankheit nicht für sich selbst entscheiden kann, hat ein Recht auf Unterstützung. Diese gesetzliche Vertretung nennt man Betreuung. Sie wird vom Gericht angeordnet und soll die betroffene Person vor gesundheitlichen und finanziellen Schäden bewahren.

Der/die Betreuer*in kann unter anderem

  • Ihr Vermögen verwalten,
  • sich um Ihre Wohnungsangelegenheiten kümmern,
  • Entscheidungen rund um Ihre Gesundheit treffen,
  • den Schriftverkehr für Sie übernehmen.

Diese/r Betreuer*in darf jedoch wirklich nur die Tätigkeiten übernehmen, zu denen die zu betreuende Person nicht in der Lage ist. Um diese Bereiche feststellen zu können, fertigt ein Arzt oder eine Ärztin ein Gutachten an.

Mithilfe der Betreuungsverfügung legen Sie Ihre Wünsche zur Betreuung fest. Wer soll die Betreuung übernehmen und wer nicht? Welche Wünsche soll der/die Betreuer*in berücksichtigen? Letztendlich entscheidet das Betreuungsgericht über die Einrichtung und den Umfang der Betreuung. Liegt aber eine Betreuungsverfügung vor, muss das Gericht Ihre Wünsche bei der Entscheidung berücksichtigen.

Im Gegensatz zur Betreuungsverfügung gilt die Vorsorgevollmacht ab sofort und nicht erst, wenn Sie krank sind oder nach Gerichtsbeschluss. Auch in der Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer für Sie handeln soll und in welchen Lebensbereichen Sie das wünschen. Da die gerichtliche Prüfung entfällt, sollten Sie der Person, die Sie bevollmächtigen, sehr vertrauen.

Normalerweise entscheiden Sie als Patient*in selbst, mit welchen medizinischen Maßnahmen Sie einverstanden sind. Aber was, wenn Sie nicht ansprechbar sind?

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Ihre medizinische Behandlung aussehen soll. Ärzte*innen, das Pflegepersonal, aber auch Betreuende und Bevollmächtigte müssen sich an diese Patientenverfügung halten.

Oft übernehmen Verwandte oder Freunde die Betreuung für eine Person ehrenamtlich. Manchmal finden sich auch externe Ehrenamtliche. Ist ein Profi erforderlich, übernehmen Mitarbeitende eines Betreuungsvereins, selbstständige Berufsbetreuende oder Mitarbeitende einer Betreuungsbehörde die Betreuung.

Wer eine gesetzliche Betreuung übernehmen möchte, muss

  • volljährig sein,
  • geschäftsfähig sein,
  • weder Vorstrafen noch einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis vorweisen,
  • die deutsche Sprache ausreichend beherrschen,
  • für die Übernahme des konkreten Falls geeignet sein.

Nützliche Links und Downloads

Kontakt

Einrichtungsleiter Thomas Mark

Thomas Mark Einrichtungsleitung

Krellerstr. 3
90489 Nürnberg

(0911) 376 54 -107 (Sekretariat)
(0911) 376 54 -108 (Sekretariat)

betreuungsverein@stadtmission-nuernberg.de

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