Inflationsausgleich und deutliche Tarifsteigerung

3.000 Euro Inflationsausgleich und Erhöhung um 5,5% für Mitarbeitende der Diakonie in Bayern.

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Gute Nachrichten für die knapp 100.000 Beschäftigten der Diakonie in Bayern: Ähnlich wie die im öffentlichen Dienst Beschäftigten erhalten auch Mitarbeitende der Diakonie im kommenden Jahr einen Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro. Die Gehälter steigen ab dem 1. Dezember 2024 zusätzlich um 5,5 Prozent. Die Arbeitsrechtliche Kommission, für Löhne und Gehälter der Beschäftigten in Evangelischer Kirche und Diakonie zuständig, vollzieht damit die Verhandlungsergebnisse im Öffentlichen Dienst aus dem Frühjahr 2023 nach.

Mit Ausnahme der in der Diakonie beschäftigten Ärzte und Ärztinnen - hier orientiert sich die ARK Bayern an den Abschlüssen des Marburger Bundes - erhalten alle Mitarbeitenden der Diakonie im Jahr 2024 einen steuerfreien Inflationsausgleich in Höhe von 3.000,- €. Er besteht aus einer Sonderzahlung im April 2024 in Höhe von 1.800,- € sowie monatlichen Sonderzahlungen in Höhe von 150,- € in den Monaten Mai bis Dezember 2024. Auszubildende, Studierende und Praktikantinnen erhalten jeweils die Hälfte der genannten Beträge. Der Inflationsausgleich wird für Teilzeitkräfte anteilig ausgezahlt.

Die Gehaltssteigerung wird in zwei Stufen vollzogen: Neben der Erhöhung um einen Sockelbetrag in Höhe von 200,- € zum 1. Dezember 2024 steigen die Gehälter um zusätzlich 5,5 %, mindestens aber um 340,- €. Diese Regelungen gelten für die Entgeltgruppen E4 - E 14. In den Entgeltgruppen E1 - E3 werden die Gehälter dagegen bereits zum 01. Juli 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 50,- € sowie ebenfalls um 5,5% gesteigert. Auszubildende, Praktikanten und Praktikantinnen sowie Studierende erhalten zum 01. Dezember 2024 jeweils 150,- € mehr im Monat.

Joachim Laupenmühlen, Vertreter der Dienstnehmer in der ARK, zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlungen: »Dies ist - in Euro - nicht nur das höchste Verhandlungsergebnis in der Geschichte der ARK, sondern auch das schnellste.  Nur drei Monate nach den Verhandlungen im Öffentlichen Dienst legen wir ein Ergebnis vor, mit dem wir wirklich gleichziehen.« Zwar treten die Erhöhungen später als im Öffentlichen Dienst in Kraft. »Dabei wird aber übersehen, dass wir schon lange vor dem Öffentlichen Dienst eine Erhöhung um bis zu 8 Prozent beschlossen haben, um die Folgen der Inflation abzufedern.« Laupenmühlen betonte nochmals die langfristige Wirkung der Tabellensteigerung: »Anders als der Inflationsausgleich hat die Steigerung um 5,5% langfristige Folgen - sie ist Grundlage für alle zukünftigen Tarifsteigerungen in der Diakonie.«

Für die Dienstgeber sei ein Abschluss in dieser Höhe nicht leicht zu schultern, so Evelyn Henseleit: »Wir reagieren mit diesem Abschluss nicht nur auf die Ergebnisse im öffentlichen Dienst, sondern wollen damit auch ausdrücklich die Leistungen unserer Mitarbeitenden anerkennen und würdigen. Die Refinanzierung dieses Beschlusses wird uns aber alle vor große Herausforderungen stellen.« Wie jede Tarifsteigerung in der Diakonie müsste auch dieser Beschluss mit den Kostenträgern verhandelt werden.

 

Meldung der Arbeitsrechtlichen Kommission Bayern

Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für die Evangelisch-Lutherische Kirche und ihrer Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen derzeit rund 117.000 Mitarbeitende. Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen sowie deren Stellvertretungen. Die Arbeitsrechtliche Kommission beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ.

 

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